Interessengemeinschaft

Interessengemeinschaft

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In|ter|ẹs|sen|ge|mein|schaft 〈f. 20; Abk.: IGvertragl. Zusammenschluss mehrerer rechtl. selbstständiger Unternehmungen zu einer Gewinngemeinschaft
Die Buchstabenfolge in|ter|e... kann in Fremdwörtern auch in|te|re... getrennt werden.

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In|te|r|ẹs|sen|ge|mein|schaft, (seltener:) Interessensgemeinschaft, die:
1. Zusammenschluss mehrerer Personen, Gruppen o. Ä. zur Wahrung od. Förderung gemeinsamer Interessen:
mit jmdm. eine I. eingehen;
sie leben als I. zusammen.
2. Zusammenschluss mehrerer selbstständig bleibender Unternehmen o. Ä. zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen (Abk.: IG).

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Interẹssengemeinschaft,
 
Abkürzung IG, I. G., im weiteren Sinn vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen oder Unternehmen zur Wahrung gleichartiger, meist wirtschaftlicher Interessen; im engeren Sinn Gewinngemeinschaft: Verbindung von Unternehmen, die rechtlich selbstständig bleiben, deren wirtschaftliche Selbstständigkeit aber vertraglich gemindert ist (verbundene Unternehmen); normalerweise werden die Gewinne und Verluste der Unternehmen zusammengerechnet und nach einem festgelegten Schlüssel unter die Mitglieder der Interessengemeinschaft verteilt. Die Gewinngemeinschaft kann bis zu einer völligen Verwaltungsgemeinschaft der Unternehmen gehen; häufig Vorstufe einer Verschmelzung (Fusion). Die Interessengemeinschaft ist in der Regel eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
 
Unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten ist die Bildung von Interessengemeinschaften dann bedenklich und gesetzwidrig, wenn sie geeignet ist, den Wettbewerb im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beschränken.

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In|te|rẹs|sen|ge|mein|schaft, die: 1. Zusammenschluss mehrerer Personen, Gruppen o. Ä. zur Wahrung od. Förderung gemeinsamer Interessen: mit jmdm. eine I. eingehen; sie leben als I. zusammen; Oberes Walgebiet - unter diesem Namen sind 12 Erholungsorte ... zu einer I. verbunden (Freie Presse 18. 11. 88, Beilage 1). 2. Zusammenschluss mehrerer selbstständig bleibender Unternehmen o. Ä. zur Wahrung wirtschaftlicher Interessen (Abk.: IG).

Universal-Lexikon. 2012.

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